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Als die Genossenschaften aufgelassen wurden, begann man im Jahre 1953 mit diesem System: Maximal 10 Hektar. Zu dieser Zeit wurde diesen, die mehr besaßen, viel weggenommen. Die Reichen wurden eingesperrt, damit man ihnen alles wegnehmen konnte, ein kurzes Verfahren. Großbesitzer gab es bei uns nicht. 10 Hektar durfte man behalten, höchstens aber 25 bis 30 Hektar. Die Orte Duh, Križ hatten 200 Hektar Wald. Diesen wurde alles abgenommen. Oftmals wurde auch Land beschlagnahmt, wenn man bei einem Mächtigen in Ungnade gefallen war. Nach einer Beschlagnahme wurde eben ein Beschluss ausgehändigt, gegen den man keinen Einspruch erheben konnte.

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